Antrag auf eintragung: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 11:29 Uhr


Definition

Der Begriff "Antrag auf Eintragung" bezieht sich auf ein formelles Gesuch, welches an eine zuständige Behörde oder Institution gerichtet wird, um die Aufnahme oder Eintragung von bestimmten Daten, Informationen oder Personendaten in ein Verzeichnis, Register oder ähnliches zu beantragen. Dies kann in verschiedenen Kontexten wie etwa Personenstandswesen, Grundbuch, Handelsregister oder andere behördliche Register stattfinden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Um ein Unternehmen im Handelsregister einzutragen, muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden.
  • Der Antrag auf Eintragung des neuen Vereins wurde fristgerecht eingereicht.
  • Bei Änderungen der persönlichen Daten ist es erforderlich, einen neuen Antrag auf Eintragung zu stellen.
  • Der Antrag auf Eintragung des Grundstücks im Grundbuch wurde von der Behörde genehmigt.