Aufgehoben: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:37 Uhr


Definition

Der Begriff "aufgehoben" beschreibt den Zustand, in dem etwas beendet, annulliert oder zurückgenommen wurde. In einem weiteren Sinne kann "aufgehoben" auch im Kontext von etwas verwendet werden, das in einen anderen Zustand überführt oder vereint wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Vereinbarung wurde nach der Vertragsverletzung aufgehoben.
  • Nach der Überprüfung aller Unterlagen stellte man fest, dass der Beschluss aufgehoben werden musste.
  • Die Maßnahme, die ursprünglich zur Sicherheit eingeführt wurde, wurde aufgehoben, da sich die Lage entspannte.
  • Das Urteil wurde vom Berufungsgericht aufgehoben und muss nun neu verhandelt werden.