Ausschließlich positive vertragsinformationen vor: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Mai 2025, 12:39 Uhr


Definition

Der Ausdruck „ausschließlich positive Vertragsinformationen vor“ bezeichnet einen spezifischen Zustand, in dem alle bereitgestellten Informationen zu einem Vertrag oder einer Vereinbarung nur vorteilhafte Aspekte und keine negativen oder neutralen Informationen enthalten. Dies kann beispielsweise in Verkaufsverhandlungen, Werbung oder Vertragsangeboten der Fall sein, wo nur die positiven Eigenschaften eines Produkts oder einer Dienstleistung hervorgehoben werden, um das Interesse des potenziellen Kunden zu wecken.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Präsentation wurden ausschließlich positive Vertragsinformationen vorgelegt, um die Investoren zu überzeugen.
  • Die Werbung betonte ausschließlich positive Vertragsinformationen vor, was bei den Verbrauchern gut ankam.
  • Bei der Vertragsunterzeichnung wurden ausschließlich positive Vertragsinformationen vorgetragen, was zu einem höheren Interesse führte.
  • Sie stellte sicher, dass ausschließlich positive Vertragsinformationen vor der Entscheidung zur Verfügung standen, um keinen Zweifel zu lassen.