Av auf der lohnabrechnung

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Definition

Der Begriff "av" auf der Lohnabrechnung steht für "Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung" und bezeichnet den Teil der Sozialversicherungsbeiträge, der vom Arbeitnehmer getragen wird. Dieser Anteil umfasst verschiedene Leistungen, darunter die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber zieht diesen Betrag direkt vom Bruttolohn ab und überweist ihn an die entsprechenden Sozialversicherungen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der av auf der Lohnabrechnung zeigt, wie viel der Arbeitnehmer für die Sozialversicherung zahlen muss.
  • Wenn Sie Ihren Nettolohn berechnen wollen, sollten Sie den av von Ihrem Bruttolohn abziehen.
  • In der Regel variiert der av je nach Einkommenshöhe und spezifischen Regelungen der Sozialversicherung.
  • Es ist wichtig, den av auf der Lohnabrechnung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Abzüge korrekt sind.