Avisversuch

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 12:42 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Der Begriff 'avisversuch' bezieht sich auf einen in der Regel rechtlichen oder juristischen Kontext, der einen Versuch beschreibt, eine Meinung oder einen Ratschlag in einer bestimmten Angelegenheit einzuholen oder auszutauschen. In der Praxis kann es sich um den Prozess handeln, in dem Beteiligte um eine fundierte Einschätzung oder Empfehlung bitten, um informierte Entscheidungen treffen zu können.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Rahmen des avisversuchs holte der Unternehmer mehrere Gutachten ein, um die beste Vorgehensweise zu bestimmen.
  • Die Juristen rieten dem Kläger, einen avisversuch zu starten, bevor sie die Klage einreichten.
  • Bei einem avisversuch kann es hilfreich sein, verschiedene Meinungen zu sammeln, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.
  • Der avisversuch diente dazu, Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Projekts zu gewinnen.