Bagatellschaden

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Definition

Ein Bagatellschaden bezeichnet einen geringfügigen Schaden, der in der Regel einen niedrigen finanziellen Wert hat und oft als nicht bedeutend angesehen wird. In vielen Fällen handelt es sich um Schäden, die weder gravierend noch langwierig sind und die in einem normalen Alltag nur minimalen Einfluss haben.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nachdem beim Einparken das Auto leicht die Flanke des anderen Fahrzeugs berührt hatte, stellte sich schnell heraus, dass es nur ein Bagatellschaden war.
  • Bei dem kleinen Unfall entstand ein Bagatellschaden von etwa 150 Euro, der problemlos von der Versicherung übernommen wurde.
  • In der rechtlichen Diskussion wurde betont, dass Bagatellschäden oft nur schwer nachgewiesen werden können.
  • Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie bei einem Bagatellschaden überhaupt eine Meldung bei der Polizei machen sollten.