Bankeinzug

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Definition

Der Begriff 'Bankeinzug' bezeichnet das Verfahren, bei dem eine Bank im Auftrag eines Kontoinhabers Geld von dessen Konto abbucht. Dies erfolgt häufig im Rahmen von regelmäßigen Zahlungen, wie zum Beispiel Miete, Versicherungsbeiträgen oder anderen wiederkehrenden Verpflichtungen. Der Bankeinzug ermöglicht eine automatisierte Zahlungsabwicklung und bietet sowohl den Zahlungspflichtigen als auch den Zahlungsempfängern eine hohe Planungssicherheit.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei meinem neuen Mietvertrag habe ich der Vermieterin die Erlaubnis für den Bankeinzug gegeben.
  • Die Versicherung hat den Beitrag per Bankeinzug abgebucht, sodass ich mich um nichts kümmern musste.
  • Ich bevorzuge den Bankeinzug, weil ich dadurch keine Fristen versäume.
  • Um die Dienstleistungen nutzen zu können, müssen die Gebühren per Bankeinzug bezahlt werden.