Baurechtseigentum

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Definition

Baurechtseigentum bezeichnet ein besonderes Eigentumsrecht, das es einem Käufer ermöglicht, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, das rechtlich von dem Grundstückseigentümer getrennt ist. Es handelt sich um eine Form des Eigentums, die im deutschen Baurecht geregelt ist. Das Baurechtseigentum wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum, häufig 30 Jahre, eingeräumt und endet nach Ablauf dieser Frist, es sei denn, es wird verlängert.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Baurechtseigentum ermöglicht es, ein Haus auf fremdem Grundstück zu bauen.
  • Bei der Gründung eines Bauprojektes ist das Baurechtseigentum ein wichtiger rechtlicher Aspekt.
  • Der Verkäufer überträgt das Baurechtseigentum an den Käufer, welcher dann für die nächsten 30 Jahre das Recht hat, das Grundstück zu bebauen.
  • Nach Ablauf der Frist für das Baurechtseigentum hat der Grundstückseigentümer das Recht, das Bauwerk zurückzufordern.