Befreite vorerbin das

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Definition

Befreite Vorerbin das bezeichnet im deutschen Erbrecht eine Person, die als Vorerbin eingesetzt wurde und von der Erblasserin oder dem Erblasser dazu berechtigt wurde, das Erbe ohne Einschränkungen und in vollem Umfang zu verwalten oder zu nutzen. Dabei ist die Vorerbschaft eine besondere Form der Erbschaft, die häufig mit bestimmten Auflagen oder Beschränkungen verbunden ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der befreite Vorerbin das bedeutet, dass sie das Erbe in vollem Umfang nutzen kann.
  • Im Testament wählte der Erblasser eine befreite Vorerbin, die keine speziellen Auflagen erfüllen musste.
  • Die befreite Vorerbin das hatte das Recht, alle Erträge aus dem Nachlass zu genießen.
  • Bei der Regelung des Erbes wurde die befreite Vorerbin das als besonders vorteilhaft erachtet.