Behinderungsgrad 30 das
Definition
Der Begriff **Behinderungsgrad 30** beschreibt einen spezifischen Grad der Behinderung, der in Deutschland im Rahmen des Schwerbehindertenrechts festgestellt wird. Eine Person mit einem Behinderungsgrad von 30 gilt als zumindest leicht beeinträchtigt, was Konsequenzen für den Zugang zu bestimmten sozialen und rechtlichen Vorteilen haben kann.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Eine Person mit einem Behinderungsgrad von 30 hat Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche.
- Der Antrag auf Feststellung des Behinderungsgrades 30 wurde erfolgreich eingereicht.
- Bei einem GdB von 30 handelt es sich um eine minder schwere Behinderung.
- Menschen mit einem Behinderungsgrad von 30 können von besonderen Förderprogrammen profitieren.