Bei medikamenten n1 n2 n3
Definition
Bei Medikamenten bezeichnet die Abkürzung N1, N2 und N3 verschiedene Stufen der Kennzeichnung und Prüfung von Arzneimitteln. N1 steht in der Regel für eine erste stufenweise Zulassung, N2 für die klinische Erprobung und N3 für die endgültige Zulassung nach erfolgreicher Prüfung der Wirkung und Sicherheit des Medikaments.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Entwicklung eines neuen Medikaments erfordert mehrere Phasen, die in N1, N2 und N3 unterteilt sind.
- N1 bezeichnet die erste Phase der klinischen Prüfung, in der die Sicherheit des Arzneimittels getestet wird.
- Nach erfolgreicher Überprüfung in der N2-Phase kann das Medikament in die N3-Phase übergehen, wo die endgültige Zulassung erteilt wird.
- Ein Medikament, das in der N2-Phase auf Probleme stößt, kann gegebenenfalls nicht in die nächste Stufe weitergeführt werden.