Beim führerschein 79.03
Definition
Der Führerschein der Klasse 79.03 bezeichnet eine spezielle Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrzeugen, die als ungemein vielseitig gelten, insbesondere solche mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Diese Klasse fällt unter die Regelungen zur Fahrerlaubnis für besondere Verkehrsarten und kommt vorwiegend im gewerblichen Transportwesen zum Einsatz, etwa beim Führen von Lkw oder ähnlichen Fahrzeugen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um einen Lkw führen zu dürfen, benötigt man den Führerschein 79.03.
- Der Fahrer hatte vor drei Jahren seine Fahrerlaubnis der Klasse 79.03 erworben.
- Die Ausbildung für den Führerschein 79.03 umfasst sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen.
- Gewerbliche Fahrer müssen für den Führerschein 79.03 spezielle Anforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass sie die nötigen Kenntnisse besitzen.