Beim führerschein a1 79.03 und 79.04
Definition
Die Begriffe '79.03' und '79.04' beziehen sich auf spezifische Regelungen im Rahmen des Führerscheins der Klasse A1 in Deutschland. Sie geben an, dass Fahrer mit dieser Lizenz besondere Einschränkungen und Berechtigungen für das Fahren von Motorrädern sowie bestimmten Leichtkrafträdern haben. Genauer gesagt, erlaubt die Kennzeichnung 79.03 das Fahren von Motorrädern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer maximalen Leistung von 11 kW, während 79.04 zusätzliche Beschränkungen hinsichtlich der Bauart und des Gewichts des Fahrzeugs ausweist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Um ein Motorrad unter den Bedingungen 79.03 zu fahren, benötigt man einen speziellen Führerschein.
- Die Regelungen 79.03 und 79.04 sind wichtig für die Sicherheit der Fahrer und die Einhaltung der Verkehrsordnung.
- In einigen Ländern können die Vorschriften für die Führerscheinklasse A1 von den deutschen Regelungen abweichen, insbesondere hinsichtlich der 79.03 und 79.04.
- Fahrer, die einen Führerschein nach 79.04 besitzen, sind auf bestimmte Fahrzeugtypen beschränkt.