Berliner testament

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Definition

Ein berliner Testament ist eine besondere Form des Testaments, das häufig von Ehepartnern genutzt wird. Es handelt sich dabei um ein gemeinsames Testament, in dem die Ehepartner sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Oft wird festgelegt, dass nach dem Tod des ersten Ehepartners der überlebende Partner das gesamte Vermögen erhält, und erst nach dem Tod des überlebenden Partners werden die Vermögenswerte an die gemeinsamen Kinder oder andere Erben verteilt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im berliner Testament haben die Eheleute beschlossen, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen.
  • Nach dem Tod des ersten Ehepartners tritt das berliner Testament in Kraft und der überlebende Partner erhält das gesamte Vermögen.
  • Bei der Erstellung eines berliner Testaments sollten die Ehepartner rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils, was im berliner Testament klar geregelt ist.