Beim führerschein 79.06

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Definition

Die Bezeichnung "79.06" beim Führerschein bezieht sich auf eine spezielle Erlaubnis zur Durchführung bestimmter Fahrzeugarten oder Anhänger, die der Inhaber des Führerscheins mit dieser Klasse fahren darf. Diese Klassifizierung ist in Deutschland Teil des EU-Führerscheinsystems und legt fest, welche Fahrzeuge der Fahrer lenken darf.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Fahrer hat die Klassen 79.06 erfolgreich bestanden und darf nun auch größere Anhänger ziehen.
  • Um die Klasse 79.06 zu erhalten, musste er eine spezielle Prüfung ablegen.
  • Bei Fragen zur Klasse 79.06 kann sich der Fahrschüler jederzeit an seinen Fahrlehrer wenden.
  • In Deutschland ist die Klasse 79.06 eine wichtige Voraussetzung für Lkw-Fahrer, die zusätzliche Anhänger transportieren möchten.