Bema sachleistung zahnarzt

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Definition

BEMA Sachleistung Zahnarzt bezieht sich auf die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen und Behandlungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. BEMA steht für "Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen" und legt fest, welche zahnärztlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen werden und wie viel der Zahnarzt für diese Leistungen abrechnen kann. Die Sachleistungen sind dabei auf die notwendigen und medizinisch indizierten Behandlungen beschränkt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Zahnarzt erklärte mir, welche Behandlungen unter die BEMA Sachleistung fallen.
  • Wenn eine Behandlung nicht im BEMA enthalten ist, muss ich die Kosten selbst tragen.
  • Die meisten zahnärztlichen Routineuntersuchungen sind durch BEMA Sachleistungen abgedeckt.
  • Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass sie für spezielle Leistungen oft zusätzliche Gebühren zahlen müssen.