Bis zum vollendeten 6. lebensjahr

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Definition

"Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr" bezeichnet den Zeitraum, der vom ersten Geburtstag bis zum Ende des fünften Lebensjahres reicht. In vielen rechtlichen und sozialen Kontexten wird dieser Zeitraum als entscheidend für die Entwicklung von Kindern angesehen, insbesondere im Hinblick auf Bildung und Betreuung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Kinder dürfen bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in vielen Ländern kostenlos in den Kindergarten gehen.
  • Die Betreuung von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist in Deutschland gesetzlich geregelt.
  • Bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind viele Kinder noch nicht schulpflichtig.
  • Die Entwicklung von Fähigkeiten erfolgt bis zum vollendeten 6. Lebensjahr in rasantem Tempo und ist äußerst wichtig.