15 m grenzbebauung
Definition
15 m Grenzbebauung bezeichnet die Regelung im deutschen Baurecht, die vorschreibt, dass ein bestimmter Abstand von 15 Metern zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden muss, wenn ein Bauvorhaben in der Nähe einer Grenze stattfinden soll. Diese Vorschrift soll verhindern, dass die Privatsphäre und der Lichteinfall auf benachbarte Grundstücke beeinträchtigt werden.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Bei der Planung des neuen Wohnhauses musste der Architekt die 15 m Grenzbebauung beachten.
- Der Eigentümer war sich unsicher, ob er beim Anbau an die Garage die Abstandsregel von 15 Metern einhalten konnte.
- In vielen Gemeinden gibt es spezielle Vorschriften zur 15 m Grenzbebauung, die von den lokalen Bauordnungen abweichen können.
- Vor dem Kauf des Grundstücks informierte sich der Käufer über die geltenden Bestimmungen zur Grenzbebauung.