Bis zu 6 stunden arbeitsfähig

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Definition

"Bis zu 6 Stunden arbeitsfähig" bezeichnet einen körperlichen oder geistigen Zustand, in dem eine Person in der Lage ist, in einem Zeitraum von maximal sechs Stunden ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Diese Formulierung findet häufig Verwendung in ärztlichen Gutachten, im Arbeitsrecht sowie in der Sozialversicherung, um die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern zu bewerten.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach einer gründlichen Untersuchung stellte der Arzt fest, dass der Patient bis zu 6 Stunden arbeitsfähig ist.
  • Die Eingliederungsmaßnahme zielt darauf ab, Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, um ihnen eine bis zu 6-stündige Arbeitsfähigkeit zu ermöglichen.
  • In der Rehabilitationsklinik wurde der Proband als bis zu 6 Stunden arbeitsfähig eingestuft, was ihm half, einen neuen Job zu finden.
  • Die Firma sucht Mitarbeiter, die bis zu 6 Stunden am Tag arbeiten können, um ihre Produktionslinien effektiv zu unterstützen.