Bv im dienstplan

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Definition

Der Begriff "bv" im Dienstplan steht für "Bedarfsverordnung" und bezieht sich auf die Vorgaben zur Dienstplanung in verschiedenen Berufsgruppen, insbesondere im Gesundheits- und Sozialwesen. Er beschreibt die Anzahl der benötigten Mitarbeiter zu bestimmten Zeiten und trägt zur optimalen Personaleinsatzplanung bei.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im neuen Dienstplan wurde die bv entsprechend der Patientenzahlen angepasst.
  • Die bv gibt an, wie viele Pflegekräfte pro Schicht benötigt werden.
  • Eine fehlerhafte bv kann zu Überlastungen im Team führen.
  • Bei der Erstellung des Dienstplans sollte die bv stets im Blick behalten werden.