Bürgen
Definition
Bürgen bezeichnet die rechtliche Verpflichtung einer Person, für die Verbindlichkeiten einer anderen Person einzustehen. Dies geschieht häufig im Rahmen von Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen, bei denen der Bürge dem Gläubiger versichert, die Schulden zu begleichen, falls der Hauptschuldner dies nicht tut.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Ich musste einen Bürgen finden, um den Kredit für mein neues Auto zu bekommen.
- Die Bank verlangt von uns, dass wir einen Bürgen benennen, der für unsere Hypothek haftet.
- Wenn der Schuldner ausfällt, ist der Bürge verpflichtet, die Zahlung zu leisten.
- Es ist wichtig, mit dem Bürgen alle Bedingungen der Bürgschaft im Vorfeld zu klären.