Bv im grundbuch

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Definition

Der Begriff 'bv' im Grundbuch steht für 'Baulastenverzeichnis'. Es handelt sich dabei um eine öffentliche Dokumentation von Baulasten, die auf einem Grundstück liegen. Baulasten sind Verpflichtungen, die ein Grundstückseigentümer eingegangen ist, um bestimmte Nutzungen oder Einschränkungen von der Gemeinde oder anderen Dritten zu akzeptieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Im Grundbuchamt kann man das Baulastenverzeichnis einsehen, um einen umfassenden Überblick über mögliche Belastungen eines Grundstücks zu erhalten.
  • Die vorhandenen Baulasten, die im bv eingetragen sind, müssen bei Anträgen für bauliche Veränderungen berücksichtigt werden.
  • Ein Grundstück, das keine Baulasten im bv aufweist, bietet dem Eigentümer mehr Planungssicherheit.
  • Vor dem Kauf eines Grundstücks ist es ratsam, das Baulastenverzeichnis zu überprüfen, um Überraschungen zu vermeiden.