Bv

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Definition

Der Begriff "bv" steht für "beruflich veranlasst" und wird häufig in Kontexten verwendet, in denen es um die Klassifizierung von Tätigkeiten, Reisekosten oder Aufwänden geht, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit entstehen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Reisekosten wurden als bv anerkannt und können daher von der Steuer abgesetzt werden.
  • Bei der Abrechnung der Aufwendungen muss zwischen bv und privat unterschieden werden.
  • Er erhielt eine Erstattung für bv angefallene Kosten während seiner Dienstreise.
  • Die Verwendung von bv Mitteln ist in unserem Unternehmen klar definiert und geregelt.