Culpa in contrahendo

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Definition

"Culpa in contrahendo" ist ein lateinischer Begriff, der in der juristischen Fachsprache verwendet wird. Er bezeichnet das Verschulden, das während der Vertragsverhandlungen entsteht, und die daraus resultierende Haftung für Schäden, die einem Vertragspartner zugefügt werden, wenn die Verhandlungen fehlerhaft oder unter Verletzung von Treuepflichten geführt werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Bei der "culpa in contrahendo" handelt es sich um eine gewisse Form der Haftung, die nicht erst bei Vertragsabschluss, sondern bereits während der Verhandlungen eintritt.
  • Häufig wird "culpa in contrahendo" in Fällen diskutiert, in denen eine Partei wesentliche Informationen zurückhält.
  • Die Gerichte prüfen dabei, ob und inwieweit eine Sorgfaltspflicht in den Verhandlungen verletzt wurde.
  • Ein Beispiel für "culpa in contrahendo" könnte sein, wenn ein Verkäufer wissentlich falsche Angaben über die Qualität eines Produkts macht.