Dd im befund

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Definition

"dd" im Befund steht für "double-dose" und wird in der medizinischen Terminologie verwendet, um eine doppelte Dosis einer Medikation oder Therapie anzugeben. Diese Abkürzung kann in verschiedenen Kontexten erscheinen, insbesondere in Bezug auf Medikamente, die in zwei gleichen Einheiten verabreicht werden.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Arzt verordnete eine dd für den Patienten, um die Wirkung der Medikation zu steigern.
  • In dem Befund wurde eine dd notiert, was darauf hinweist, dass die doppelte Dosis zu verabreichen ist.
  • Bei einer dd muss die Überwachung der Nebenwirkungen besonders engmaschig erfolgen.
  • Die Entscheidung für eine dd wurde aufgrund der vorherigen Therapieergebnisse getroffen.