Der begriff gewaltenteilung
Definition
Der Begriff Gewaltenteilung bezeichnet das Konzept der Aufteilung staatlicher Gewalten, um Machtmissbrauch und Tyrannei zu verhindern. In der Regel wird zwischen drei Hauptgewalten unterschieden: der Legislative (gesetzgebende Gewalt), der Exekutive (vollziehende Gewalt) und der Judikative (rechtsprechende Gewalt). Durch die Gewaltenteilung wird sichergestellt, dass keine einzelne Institution oder Person zu viel Macht konzentriert.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Die Gewaltenteilung ist ein zentrales Element der modernen Demokratie.
- In vielen Ländern ist die Gewaltenteilung in der Verfassung verankert.
- Die Überprüfung der Entscheidungen der Exekutive durch die Judikative ist ein Zeichen funktionierender Gewaltenteilung.
- Ohne Gewaltenteilung wäre der Schutz der Bürgerrechte erheblich gefährdet.