Der beschluss wird erst mit rechtskraft wirksam

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Definition

Der Satz „der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam“ bedeutet, dass eine Entscheidung oder ein Beschluss rechtlich erst dann gültig ist, wenn sie nicht mehr angefochten werden kann. Rechtskraft bezeichnet den Zustand, in dem ein Gerichtsurteil oder ein anderer Beschluss endgültig ist und keine Möglichkeit mehr besteht, gegen diese Entscheidung Berufung einzulegen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Beschluss des Obergerichts wird erst mit Rechtskraft wirksam, was bedeutet, dass er bis zu diesem Zeitpunkt noch angefochten werden kann.
  • In vielen Fällen ist es wichtig zu verstehen, dass eine Entscheidung erst nach Eintritt der Rechtskraft durchgesetzt werden kann.
  • Die betroffenen Parteien müssen warten, bis der Beschluss mit Rechtskraft wirksam wird, bevor sie weitere Schritte unternehmen können.
  • Erst wenn die Rechtskraft des Urteils eintritt, sind alle Beteiligten an diesen Beschluss gebunden.