200 inso aufgehoben

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Definition

Der Begriff "200 inso aufgehoben" bezieht sich auf die rechtlichen und administrativen Aspekte im Zusammenhang mit der Aufhebung oder Stornierung von Verfahren, Entscheidungen oder Regelungen, die unter der Nummer 200 in einem bestimmten Kontext (zum Beispiel in einem Gesetz oder einer Vorschrift) dokumentiert sind. Es kann sich dabei um eine Entscheidung eines Gerichts, eines Verwaltungsaktes oder ähnlichem handeln. Infolgedessen gilt die Originalregelung nicht mehr und die jeweilige Entscheidung wird rückgängig gemacht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Nachdem die Einsprüche geprüft wurden, wurde die Entscheidung '200 inso aufgehoben' offiziell bestätigt."
  • "Durch die Aufhebung des Beschlusses wurden alle vorherigen Regelungen obsolet."
  • "Die Rechtsabteilung informierte über die '200 inso aufgehoben' Situation."
  • "Mit der Aufhebung des Verfahrens sind alle damit zusammenhängenden Maßnahmen ebenfalls hinfällig."