Der grundsatz keine strafe ohne gesetz gemäß stgb

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Definition

Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ ist ein fundamentales Prinzip des Strafrechts, das besagt, dass eine Person nur dann bestraft werden kann, wenn ihr Verhalten zuvor durch ein Gesetz als strafbar definiert wurde. Dieser Grundsatz ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) verankert und dient dem Schutz der Rechtsstaatlichkeit und der Unschuldsvermutung.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ gewährleistet, dass niemand willkürlich bestraft werden kann.
  • In einem Rechtsstaat sollte der Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ stets beachtet werden, um die Bürgerrechte zu schützen.
  • Ein Verstoß gegen das Prinzip „Keine Strafe ohne Gesetz“ würde zu einem Verlust des Vertrauens in die Rechtsprechung führen.
  • Juristen betonen die Wichtigkeit des Grundsatzes „Keine Strafe ohne Gesetz“ in ihrer Argumentation für die Reform des Strafrechts.