28 abs 1 s 1 nr 1

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Definition

Der Begriff '28 abs 1 s 1 nr 1' bezieht sich auf eine spezifische rechtliche Vorschrift oder eine Norm in einem Gesetz. In vielen Fällen handelt es sich hierbei um eine Referenz zu einem Paragraphen, Absatz und Satz in deutschem rechtlichem Kontext. Diese Struktur ermöglicht es, präzise auf Regelungen oder Bestimmungen zu verweisen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Artikel 28 abs 1 s 1 nr 1 nennt die Bedingungen für die Zulassung eines Antrags.
  • In der juristischen Diskussion wird häufig auf 28 abs 1 s 1 nr 1 verwiesen.
  • Laut 28 abs 1 s 1 nr 1 sind die Anforderungen klar definiert.
  • Die Anwendung von 28 abs 1 s 1 nr 1 erfordert eine genaue rechtliche Prüfung.