Die abkürzung i.s.d

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Definition

Die Abkürzung i.s.d. steht für "im Sinne des". Sie wird häufig in juristischen und administrativen Kontexten verwendet, um zu verdeutlichen, dass etwas in Übereinstimmung mit einem bestimmten Gesetz, einer Vorschrift oder einem vorgesehenen Zweck verstanden oder ausgelegt werden soll.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Vorschriften sind i.s.d. § 5 des Gesetzes anzuwenden.
  • Der Antrag wurde i.s.d. der Richtlinien genehmigt.
  • Die Entscheidung wurde i.s.d. der vorliegenden Fakten getroffen.
  • Wir arbeiten i.s.d. der Unternehmenspolitik und halten uns an die festgelegten Standards.