Die abkürzung gmbh

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Definition

Die Abkürzung GmbH steht für "Gesellschaft mit beschränkter Haftung". Es handelt sich dabei um eine juristische Personenform, die vor allem in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern verbreitet ist. Die GmbH bietet ihren Gesellschaftern den Vorteil einer beschränkten Haftung; das bedeutet, dass sie im Falle einer Insolvenz oder finanziellen Schwierigkeiten lediglich mit ihrem eingebrachten Kapital haften und nicht mit ihrem Privatvermögen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die GmbH ist eine beliebte Rechtsform für kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland.
  • Bei der Gründung einer GmbH ist ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro erforderlich.
  • Die Gesellschafter einer GmbH können nicht persönlich für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar gemacht werden.
  • Um die GmbH erfolgreich zu führen, sind sowohl rechtliche als auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse wichtig.