Die e rechnung ab 2025

Aus Was bedeutet? Wiki
Version vom 3. Mai 2025, 13:57 Uhr von Gd1fd63fd (Diskussion | Beiträge) (Automatischer Artikel-Upload.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Definition

Die E-Rechnung ist eine elektronische Rechnung, die ab dem Jahr 2025 in Deutschland verpflichtend für Unternehmen und öffentliche Auftraggeber eingeführt wird. Die Pflicht zur Nutzung der E-Rechnung zielt darauf ab, die Effizienz und Transparenz im Rechnungswesen zu erhöhen und den Papierverbrauch zu reduzieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Ab 2025 müssen alle öffentlichen Einrichtungen die E-Rechnung entgegennehmen.
  • Viele Unternehmen bereiten sich bereits jetzt auf die Umstellung auf die E-Rechnung vor.
  • Die E-Rechnung kann einfach über spezielle Softwarelösungen erstellt und versendet werden.
  • Mit der Einführung der E-Rechnung sollen die Verwaltungsprozesse deutlich vereinfacht werden.