Die pflegestufe 1

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Definition

Die Pflegegrade 1 sind ein Teil des deutschen Systems der Pflegeversicherung, das Menschen mit Einschränkungen im Alltag, die Unterstützung benötigen, eine Einstufung ermöglicht. Diese Stufe ist die niedrigste von fünf Pflegestufen und wird für Personen vergeben, die eine geringe Unterstützung im täglichen Leben benötigen. Die Einstufung erfolgt nach einem Begutachtungsverfahren, das verschiedene Kriterien der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten zur Bewältigung alltäglicher Aufgaben bewertet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Einstufung in die Pflegegrade 1 bedeutet, dass die Person lediglich eine geringe Unterstützung benötigt.
  • Viele Angehörige sind unsicher, wie sie einen Antrag auf Pflegegrad 1 stellen sollen.
  • Mit Pflegegrad 1 stehen dem Betroffenen einige finanzielle Hilfen zur Verfügung.
  • Die Entscheidung über die Einstufung in Pflegegrad 1 wird von unabhängigen Gutachtern getroffen.