Die lieferbedingung frei haus

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Definition

Die Lieferbedingung "frei Haus" bedeutet, dass der Verkäufer die Ware bis zur angegebenen Adresse des Käufers liefert und dabei alle Transportkosten sowie das Risiko des Transports trägt. Der Käufer muss lediglich den vereinbarten Preis für die Ware zahlen, während der Verkäufer für alle anfallenden Gebühren und Risiken während des Transports verantwortlich ist.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Bestellung wurde mit der Lieferbedingung "frei Haus" aufgegeben, sodass ich mich um nichts weiter kümmern muss.
  • Bei dieser Aktion werden alle Möbelstücke mit der Bedingung "frei Haus" geliefert.
  • Der Verkäufer hat zugesichert, dass die Lieferung "frei Haus" erfolgt, was für uns sehr praktisch ist.
  • Ich war angenehm überrascht, dass die Lieferung meiner neuen Küche ohne zusätzliche Kosten "frei Haus" kam.