Dr. rer. pol

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Definition

Der akademische Grad "Dr. rer. pol." steht für "Doktor der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften". Es handelt sich um einen der höchsten akademischen Abschlüsse, der in Deutschland verliehen wird und typischerweise nach dem erfolgreichen Abschluss eines Promotionsverfahrens in den Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre oder Sozialwissenschaften erlangt wird.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Nach vielen Jahren harter Arbeit hat Maria ihren Dr. rer. pol. in Betriebswirtschaftslehre erhalten.
  • Der akademische Grad Dr. rer. pol. eröffnet zahlreiche Karrierewege in der Wissenschaft und Forschung.
  • Viele Professoren an Universitäten haben den Dr. rer. pol. abgelegt und lehren in ihren Fachbereichen.
  • Er erklärte, dass der Dr. rer. pol. sowohl in der Wirtschaft als auch in der Politik hoch angesehen ist.