E im kennzeichen

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Definition

Das Zeichen 'e' im Kennzeichen steht für den Kfz-Herkunftsbegriff "elektrisch" oder "elektronisch" und bezeichnet Fahrzeuge, die entweder vollständig elektrisch betrieben werden oder eine Hybridantriebstechnologie besitzen. Diese Kennzeichnung ist Teil der Bemühungen um den Umweltschutz und die Förderung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das neue Modell unseres Autohauses trägt das Kennzeichen 'e', was bedeutet, dass es ein Elektrofahrzeug ist.
  • Immer mehr Städte bieten spezielle Parkplätze für Autos mit einem 'e' im Kennzeichen an.
  • Der Kauf eines Fahrzeugs mit einem 'e' im Kennzeichen kann steuerliche Vorteile mit sich bringen.
  • Die Bürger werden ermutigt, auf Fahrzeuge mit einem 'e' im Kennzeichen umzusteigen, um die Luftverschmutzung zu reduzieren.