E.k. bei einer firma

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Definition

Die Abkürzung "e.k." steht für "eingetragener Kaufmann" und bezeichnet eine Rechtsform von Unternehmen in Deutschland. Bei einem e.k. handelt es sich um eine Einzelperson, die ein Handelsgewerbe betreibt und im Handelsregister eingetragen ist. Der eingetragene Kaufmann ist rechtlich eigenständig und trägt die volle Verantwortung für die Verbindlichkeiten seines Unternehmens.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • "Der e.k. muss seine Bücher ordnungsgemäß führen und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen."
  • "Als e.k. haftet er unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen für die Schulden des Unternehmens."
  • "Die Umwandlung eines e.k. in eine andere Rechtsform kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein."
  • "Viele Gründer beginnen als e.k., um schnell und unkompliziert ins Geschäftsleben einzutreten."