E.k. hinter dem namen

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Definition

Die Abkürzung "e.k." steht für "eingetragener Kaufmann" und bezeichnet eine Unternehmensform in Deutschland, die insbesondere für Einzelunternehmer von Bedeutung ist. Ein e.k. ist eine natürliche Person, die gewerblich tätig ist und im Handelsregister eingetragen ist. Diese Registrierung bietet dem Unternehmer rechtliche Vorteile, wie beispielsweise die Möglichkeit, unter eigenem Namen Geschäfte abzuschließen und rechtlich selbstständig zu agieren.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Der Florist ist ein e.k. und hat seine Dienstleistungen regional etabliert.
  • Als e.k. muss er sich an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches halten.
  • Sie plant, als e.k. in die Online-Verkaufskanzel zu expandieren.
  • Ein e.k. hat die Möglichkeit, seine Gewinne voll zu versteuern, jedoch trägt er auch das volle Risiko seiner Geschäfte.