35a

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Definition

35a bezieht sich häufig auf eine spezielle Vorschrift im deutschen Straßenverkehrsrecht, die die Nutzung von Fahrrädern regelt. In vielen deutschen Städten ist es ein häufiges Verkehrsschild, das auf besondere Verkehrsregeln hinweist, die Radfahrer betreffen.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • An der Kreuzung wurde ein Schild mit der Aufschrift 35a aufgestellt, um die Radfahrer zu informieren.
  • Das Verkehrszeichen 35a weist darauf hin, dass auf diesem Abschnitt ein Fahrradweg existiert.
  • Bei Missachtung der Regelung 35a muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden.
  • Die neue Radwegführung, die durch die Regelung 35a vorgeschrieben ist, verbessert die Sicherheit der Radfahrer erheblich.