Ein erbschein
Definition
Ein Erbschein ist ein offizielles Dokument, das vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt wird und die Erben eines Verstorbenen benannt sowie ihre Erbanteile festlegt. Der Erbschein dient als Nachweis für das Erbrecht und wird benötigt, um im Namen der Erben rechtliche Angelegenheiten zu regeln, beispielsweise bei der Verwaltung von Nachlassvermögen oder beim Zugang zu Bankkonten des Verstorbenen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Der Erbschein wurde nach der Testamentseröffnung unmittelbar beantragt.
- Ohne einen Erbschein kann ich keinen Zugriff auf das Bankkonto des Verstorbenen erhalten.
- Der Erbschein bestätigte, dass ich der alleinige Erbe des Hauses bin.
- Bei Problemen mit der Erbschaft ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die Ausstellung des Erbscheins zu erleichtern.