Ein g auf dem schwerbehindertenausweis
Definition
Das "G" auf dem Schwerbehindertenausweis steht für "geringfügige Behinderung". Es zeigt an, dass die betroffene Person zwar eine Behinderung hat, diese jedoch als nicht gravierend eingestuft wird. Die Bewilligung des "G" ermöglicht bestimmte Rechte und Vergünstigungen, die es Menschen mit Behinderungen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Auf dem Schwerbehindertenausweis ist ein "G" vermerkt, was für die geringfügige Behinderung steht.
- Menschen mit dem "G" haben Anspruch auf bestimmte Nachteilsausgleiche.
- Das Vorhandensein eines "G" erleichtert den Zugang zu barrierefreien Einrichtungen.
- Bei der Beantragung von Zusatzleistungen wird das "G" oft als Nachweis für die eingetragene Behinderung benötigt.