Eingeschränktes halteverbot

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Definition

Ein eingeschränktes Halteverbot ist eine Verkehrsregelung, die das Halten oder Parken von Fahrzeugen in einem bestimmten Bereich nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Oft ist dies zeitlich begrenzt oder nur für bestimmte Fahrzeugtypen zulässig. Die dazugehörigen Verkehrszeichen weisen darauf hin und geben die genauen Einschränkungen an.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • In der Innenstadt gibt es ein eingeschränktes Halteverbot, das nur für Anlieger gilt.
  • Der Lkw-Fahrer stellte schnell fest, dass er im eingeschränkten Halteverbot geparkt hatte und musste umparken.
  • Während der Marktzeit ist das Halten nur in den gekennzeichneten Bereichen eines eingeschränkten Halteverbots erlaubt.
  • An dieser Stelle gilt ein eingeschränktes Halteverbot von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.