Einrede der verjährung

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Definition

Die Einrede der Verjährung ist eine rechtliche Einwendung, mit der ein Schuldner sich gegen einen geltend gemachten Anspruch verteidigen kann, indem er behauptet, dass der Anspruch aufgrund der Verjährungsfrist nicht mehr durchsetzbar ist. In Deutschland sind die wesentlichen Regelungen zur Verjährung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt. Die Frist beginnt in der Regel mit der Entstehung des Anspruchs.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Einrede der Verjährung kann dazu führen, dass ein Gericht einen Anspruch nicht mehr anerkennt.
  • Wenn der Schuldner die Einrede der Verjährung erhebt, muss der Gläubiger nachweisen, dass die Frist noch nicht abgelaufen ist.
  • Oftmals wird die Einrede der Verjährung von Anwälten strategisch eingesetzt, um die Rechte ihrer Mandanten zu schützen.
  • Es ist wichtig, die Fristen der Verjährung im Auge zu behalten, um die Einrede rechtzeitig erheben zu können.