Entgeltumwandlung bei der betrieblichen altersvorsorge

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Definition

Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) bezeichnet eine Form der Altersvorsorge, bei der ein Teil des Bruttoeinkommens des Arbeitnehmers in eine betriebliche Rentenversicherung umgewandelt wird. Dadurch wird das Gehalt des Arbeitnehmers reduziert, während gleichzeitig die Altersvorsorge gestärkt wird. Die Beiträge zur bAV sind steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu bestimmten Höchstgrenzen, was diese Form der Altersvorsorge besonders attraktiv macht.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Entgeltumwandlung bei der betrieblichen Altersvorsorge ermöglicht es Arbeitnehmern, gezielt für das Alter vorzusorgen.
  • Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zur Entgeltumwandlung, um die Attraktivität ihrer Betriebliche Altersvorsorge zu erhöhen.
  • Bei der Entgeltumwandlung sind die eingesetzten Beträge oft von der Lohnsteuer und den Sozialabgaben befreit.
  • Arbeitnehmer sollten sich gut informieren, bevor sie sich für die Entgeltumwandlung entscheiden, um die für sie besten Optionen zu wählen.