Erbpacht bei hauskauf
Definition
Erbpacht bezeichnet ein spezielles Grundstücksrecht, bei dem der Erbpächter von einem Grundstückseigentümer (in der Regel einer Gemeinde oder Kirche) ein Grundstück für einen längeren Zeitraum, häufig 99 Jahre, pachtet. Im Gegenzug zahlt der Erbpächter eine jährliche Erbpachtzins und hat normalerweise das Recht, auf dem Grundstück ein Gebäude zu errichten. Nach Ablauf der Pachtzeit fällt das Grundstück samt der darauf erstellten Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück, es sei denn, es wird eine Verlängerung des Erbbaurechts vereinbart.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Beim Hauskauf ist es wichtig, die Bedingungen des Erbpachtvertrags genau zu prüfen.
- Der Käufer eines erbpachtverpflichteten Grundstücks sollte sich über die Höhe des Erbpachtzinses im Klaren sein.
- Viele Interessenten sind verunsichert, ob eine Erbpacht beim Hauskauf eine gute Investition darstellt.
- Bei einem Grundstück in Erbpachtform wird nach 99 Jahren das Eigentum wieder an den ursprünglichen Eigentümer übertragen.