Erbpacht bei grundstück
Definition
Erbpacht bezeichnet ein langfristiges Nutzungsrecht an einem Grundstück, das gegen Zahlung eines jährlichen Erbpachtzinses eingeräumt wird. Der Erbpächter erhält das Recht, das Grundstück zu bewirtschaften und darauf zu bauen, während das Eigentum an dem Grundstück beim Erbpachtgeber verbleibt. Typischerweise wird Erbpacht für einen Zeitraum von 30 bis 99 Jahren vergeben, wobei eine Verlängerung möglich ist.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Viele Bauherren entscheiden sich für die Erbpacht, da sie so auf teurem Grundbesitz nicht sofort Kapital ausgeben müssen.
- Der Erbpachtzins wird normalerweise jährlich angepasst und kann sich im Laufe der Jahre erhöhen.
- Bei der Erbpacht bleibt das Grundstück im Eigentum der Gemeinde, was für viele ein finanzieller Vorteil sein kann.
- Nach Ablauf des Erbpachtvertrages geht das auf dem Grundstück errichtete Bauwerk in der Regel in das Eigentum des Erbpachtgebers über.