Enterbt
Definition
Enterbt bedeutet, dass eine Person von der Erbfolge ausgeschlossen wird und daher nichts aus dem Vermögen des Erblassers erbt. In der Regel geschieht dies durch Testament oder durch bestimmte gesetzliche Bestimmungen.
Synonyme
Verwandte Begriffe
Gegenteile
Beispielsätze
- Nach dem Streit zwischen den Geschwistern wurde einer von ihnen enterbt.
- Im Testament wurde klar festgelegt, dass er enterbt wird, weil er sich nicht um seine Eltern gekümmert hatte.
- Es gibt gesetzliche Regelungen, wie und unter welchen Umständen jemand enterbt werden kann.
- Der Enterbte war überrascht, als er feststellte, dass er in der letzten Willenserklärung nicht erwähnt wurde.