Erbpacht

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Definition

Erbpacht bezeichnet ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an einem Grundstück, welches einer Person oder Institution von einem Grundstückseigentümer eingeräumt wird. In der Regel zahlt der Erbpächter an den Grundstückseigentümer einen jährlichen Erbpachtzins, bleibt jedoch im Besitz des auf dem Grundstück befindlichen Gebäudes. Diese Form der Pacht ist vor allem im deutschen Recht verbreitet.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Die Erbpacht ermöglicht es, ein Grundstück langfristig zu nutzen, ohne es zu kaufen.
  • Viele Kommunen bieten Grundstücke im Rahmen der Erbpacht an, um Wohnraum zu schaffen.
  • Der jährliche Erbpachtzins wird in der Regel vertraglich festgelegt und kann sich über die Jahre erhöhen.
  • Bei der Erbpacht bleibt das Eigentum am Boden beim Grundstückseigentümer, was sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt.