Erbbaurecht

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Definition

Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das es dem Berechtigten erlaubt, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks eines anderen Eigentümers ein Gebäude oder andere Anlagen zu errichten oder zu unterhalten. Es handelt sich um eine Form des Nutzungsrechts, bei der der Erbbauberechtigte das Grundstück nicht besitzt, sondern lediglich das Recht hat, es gemäß den vertraglichen Bestimmungen zu nutzen, meist für einen längeren Zeitraum, der in der Regel zwischen 60 und 99 Jahren liegt.

Synonyme

Verwandte Begriffe

Gegenteile

Beispielsätze

  • Das Erbbaurecht ermöglicht es Familien, in einem neu erbauten Haus zu wohnen, ohne das Grundstück kaufen zu müssen.
  • Viele Städte fördern den Bau von Sozialwohnungen durch die Vergabe von Erbbaurechten.
  • Im Rahmen des Erbbaurechts zahlt der Berechtigte regelmäßig einen Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.
  • Das Erbbaurecht kann auch für gewerbliche Projekte genutzt werden, um Investitionen zu erleichtern.